{"id":445,"date":"2025-01-27T22:39:42","date_gmt":"2025-01-27T22:39:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jugendweihegemeinschaft.de\/webseite\/?page_id=445"},"modified":"2025-01-27T22:41:09","modified_gmt":"2025-01-27T22:41:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jugendweihegemeinschaft.de\/webseite\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung des Vereines"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des Vereins Jugendweihegemeinschaft e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201e Jugendweihegemeinschaft\u201c.<br><br>1.2. Nach der Eintragung in das Vereinsregister wird der Verein mit dem Zusatz e.V. versehen.<br><br>1.3. Der Sitz des Vereins ist Nordhausen.<br><br>1.4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 Der Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1. Zweck des Vereins ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Planung und Durchf\u00fchrung von Jugendweihefeierstunden \u00a0\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein bietet jungen Menschen, vornehmlich im Alter von 13 und 14 Jahren, die Teilnahme an der Jugendweihe. Der Verein gestaltet Feiern zur Jugendweihe, in denen die Teilnehmer in \u00f6ffentlicher und famili\u00e4rer Atmosph\u00e4re den Eintritt in das Jugendalter festlich und jugendgem\u00e4\u00df begehen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Als Ansprechpartner f\u00fcr orientierungssuchende Jugendliche leistet er Lebenshilfe. Dazu gestaltet er als offene Jugendarbeit erlebnis- und inhaltsreiche Gespr\u00e4che, Begegnungen, Veranstaltungen, die offen sind f\u00fcr alle 12- bis 16j\u00e4hrigen M\u00e4dchen und Jungen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2.2. Der Verein ist \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell.<\/p>\n\n\n\n<p><br>2.3. Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>das Betreiben einer Einrichtung als St\u00fctzpunkt der offenen Jugendarbeit. Dazu geh\u00f6rt zur Bereitstellung :\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>von Prober\u00e4umen f\u00fcr Musikgruppen, bildende oder darstellende K\u00fcnstlergruppen sowie Einzelk\u00fcnstlern.<\/li>\n\n\n\n<li>von Veranstaltungsorten f\u00fcr musikalische und kleink\u00fcnstlerische Darbietungen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>die konzeptionelle Planung und Durchf\u00fchrung von:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Workshops zur musikalischen Weiterbildung und darstellenden Kunst.<\/li>\n\n\n\n<li>Veranstaltungen unter Mitwirkung von musikalisch oder darstellend t\u00e4tigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2.4. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe ist das tragende Element der Arbeit im Verein bzw. in der Arbeit in und mit Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.<br><br>3.2. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.<br><br>3.3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. R\u00fccklagen d\u00fcrfen nur zur Erf\u00fcllung des Satzungszweckes gebildet und verwendet werden.<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Mitteln des Vereins.<br><br>3.4. Die Mitglieder haben beim Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keinen Anspruch auf Vereinsverm\u00f6gen. Aus pers\u00f6nlichem Eigentum bereitgestellte Gegenst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterst\u00fctzt. Juristische Personen k\u00f6nnen mit gleichen Rechten und Pflichten wie nat\u00fcrliche Personen Mitglieder werden, ein bevollm\u00e4chtigter Vertreter ist namentlich zu benennen.<br><br>4.2. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Vorstand. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Aufnahmeantrag durch den gesetzlichen Vertreter mit zu unterschreiben. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches muss nicht begr\u00fcndet werden.<br><br>4.3. Es wird ein j\u00e4hrlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der jeweils zum ersten des Monats Dezember f\u00e4llig wird. Die H\u00f6he wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br>Au\u00dferdem hat jedes Mitglied Arbeitsleistungen in Form von 10 gemeinn\u00fctzigen Stunden an dem vom Verein genutzten Einrichtungen zu erbringen. Ehrenmitglieder haben Beitragsfreiheit.<br><br>4.4. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erkl\u00e4rung, Ausschluss durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder oder Tod des Mitglieds. (bei juristischen Personen durch Erl\u00f6schen der Firma) oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<br><br>4.5. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann bei groben Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung oder bei anderweitigen, vereinssch\u00e4digenden Verhalten durch die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, auch in Abwesenheit des Mitglieds beschlossen werden. Vorher ist dem Mitglied jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschlie\u00dft \u00fcber:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>den Ausschluss von Mitgliedern,<\/li>\n\n\n\n<li>die \u00c4nderung der Satzung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Verwendung seines Verm\u00f6gens<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>6.2 Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich und in schriftlicher Form (Brief, E-Mail) durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin erfolgen.<br><br>6.3.Die Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.<br><br>6.4. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann, ohne Beachtung der Einladungsfrist, einberufen werden, wenn das dringende Interesse des Vereins dies erfordert. Beschl\u00fcsse einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit.<br><br>6.5. Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen als ung\u00fcltige Stimmen.<br><br>6.6. Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung und benennt einen Protokollf\u00fchrer. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<br>Das Protokoll der Mitgliederversammlung muss innerhalb von 4 Wochen den Mitgliedern zugegangen sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1. Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt.<br>Der gesamte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiterem Mitgliedern. Mitteln des Vereins.<br><br>7.2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr 3 Jahre gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Kandidaten mit den h\u00f6chsten Stimmenzahlen sind gew\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl.<br><br>7.3 Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl und Amtsaufnahme eines neuen Vorstandes im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand einen Nachfolger bestellen, der bis zur Neuwahl im Amt bleibt.<br><br>7.4. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens zweimal j\u00e4hrlich Vorstandssitzungen abzuhalten und \u00fcber die dort gefassten Beschl\u00fcsse Protokoll zu f\u00fchren. \u00dcber die Arbeit des Vorstandes wird in jeder Mitgliederversammlung Bericht erstattet. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.<br><br>7.5. Der Vorsitzende f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1. \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Um rechtswirksam zu werden, bedarf der Beschluss zur Aufl\u00f6sung des Vereins der Best\u00e4tigung mit 3\/4 Mehrheit aller Vereinsmitglieder, die in der 5.Woche nach Beschlussfassung zu einer Mitgliederversammlung, mit Angabe der Tagesordnung, eingeladen werden m\u00fcssen.<br><br>9.2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung der Jugendhilfe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am<\/p>\n\n\n\n<p>28.12.2010 in Nordhausen in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\"><summary><\/summary>\n<p><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><\/li>\n<\/ul>\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Jugendweihegemeinschaft e.V. \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1.1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201e Jugendweihegemeinschaft\u201c. 1.2. 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